Rauchmelder - Sinn und Nutzen

Definition:

Rauch ist ein im Verbrennungsprozess entstehendes Aerosol, welches im allgemeinen Partikel des Brandgutes, verschiedene brennbare, nichtbrennbare und erstickende Gase, sowie Kohlenstoffe beinhaltet.  

Die Brandgase führen bereits durch Inhalation von nur geringer Konzentration bei Mensch und Tier zum Tode.

70% aller Brandopfer in Deutschland verunglücken nachts im Schlaf, da hier unsere Nase als Sinnesorgan den schadhaften Rauch nicht wahrnimmt.  



Rauchmelder retten Leben Maximaler Komfort für Ihre Sicherheit

Rauchmelderpflicht in Bayern


Gesetzliche Grundlage:

Mit Änderungsantrag vom 25.09.2012 wurde durch die Staatsregierung der Gesetzesentwurf zur Einführung einer gesetzlichen Rauchwarnmelderpflicht vorgestellt.

In der Plenumssitzung des Bayrischen Landtages vom 29.11.2012 wurde dem “Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des „Baukammerngesetzes” zugestimmt.

Die Gesetzesänderung wurde am 11.12.2012 vom Ministerpräsidenten unterzeichnet und am 17.12.2012 im Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23/2012 (S. 633ff) bekanntgeben. Die Gesetzesänderung tritt in Bezug auf Art. 46 BayBO am 1. Januar 2013 in Kraft.

Umsetzung




Einbaupflicht:

- für Neu- und Umbauten          01.01.2013
- für bestehende Wohnungen  31.12.2017




Anbringung:

Mindestens je 1 Rauchmelder ist funktional anzubringen in folgenden Räumen:

- Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen




Unser Service für Ihre Sicherheit

Wir bieten Ihnen folgende Warnmelder:

- Rauchmelder mit 10 Jahre Langzeitgarantie auf Stromversorgung gemäß vfdb 14/01
- Rauchmelder für 230V- Netzbetrieb
- Funk-Rauchmelder
- Design-Rauchmelder
- Wärmemelder für 230V- Netzbetrieb
- CO-Melder



Alle Warnmelder sind unter anderem hergestellt und optimiert für
DIN 14676 und zertifiziert nach VdS, EN14604 / vfdb 14/01
welche Qualität auf höchstem Niveau versprechen