Gasprüfung nach DVGW Arbeitsblatt G 607


Ist ihre Gasprüfung am Wohnmobil / Wohnwagen fällig?

Wir sind durch den Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V. anerkannter und zertifizierter G 607-Sachkundiger und somit Ihr professioneller Partner für alle Fragen rund um die Dichtheitsprüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen nach DVGW-Arbeitsplatt G 607 / DIN EN 1949.

Ausgestattet mit modernster Prüftechnik führen wir die Prüfung durch ein elektronisches Prüfgerät durch, welches nach positiver Prüfung ein Protokoll mit Prüfergebnis ausdruckt. Dieses erhalten Sie selbstverständlich zu Ihrem Eintrag im gelben Prüfbuch mit dazu.

Weitere Vorteile unseres elektronischen Prüfgerätes sind:
- Dauerpump-Funktion zur Leckagesuche
- Automatische Nullpunktkorrektur
- Netzunabhängig durch einen leistungsstarken Akku
- Ausdruck auf Longlife-Papier – bis zu 10 Jahre haltbar


Ablauf:
Die kürzesten Wartezeiten können wir Mittwoch – Samstag zu unseren regulären Öffnungszeiten anbieten. Für die Prüfung reicht ein kurzer Anruf zur Terminreservierung.
Bitte halten Sie zur Prüfung Ihr Prüfbuch (gelbes Heft) bereit, worin wir nach erfolgreicher Prüfung selbstverständlich den erforderlichen Eintrag vornehmen.

Neben der gültigen Prüfplakette führen wir selbstverständlich auch die je nach Anwendungsfall erforderlichen Hinweisaufkleber:

- Betriebsdruck (30 mbar / 50 mbar)
- Kennzeichnung der Absperrventile
- Entnahmeventil geschlossen während der Fahrt
- Belüftungsöffnung


Als Gasfachmarkt haben wir ein breites Sortiment an Installationsartikel immer auf Lager und können Ihnen somit bei Undichtigkeit und abgelaufenen Komponenten eine zweite Anfahrt ersparen.

 

Auszug aus dem DVGW-Arbeitsplatt G 607 „Prüfung von Flüssiggasanlagen“

7. Prüfung von Flüssiggasanlagen

7.1 Flüssiggasanlagen, auch Anlagenteile, sind vor der ersten Inbetriebnahme durch einen Sachkundigen 4) auf Einhaltung dieser Technischen Regeln zu prüfen. Es ist eine Dichtheitsprüfung nach der Druckabfallmethode mit Luft durchzuführen. Die Leitungen von der Anschlussstelle des Druckregelgerätes bis zu den geschlossenen Einstellgliedern der Geräte sind vor dem Einlassen von Gas mit einem Überdruck von 150 mbar zu prüfen. 5) Die Leitungen gelten als dicht, wenn nach einer Wartezeit von 5 min für den Temperaturausgleich der Prüfdruck während der anschließenden Prüfdauer von 5 min nicht fällt. Anschließend sind die Geräte einer Brennprobe zu unterziehen. Über die Prüfung ist eine Bescheinigung auszustellen.

7.2 Bei serienmäßiger Herstellung kann durch einen sachkundigen Beauftragten des DVFG eine Typenprüfung der Flüssiggasanlage vorgenommen werden. Typgeprüfte Fahrzeuge sind einer Dichtheits-, Funktions- und Brennprüfung nach Abschnitt 7.1 zu unterziehen.

7.3 Nach Ablauf von jeweils 2 Jahren und nach Durchführung von Änderungen ist die Gesamtanlage erneut zu prüfen. Der Zustand der Anlage ist einer Sichtprüfung zu unterziehen, wobei auch Verbrennungsluftzuführungen und Abgasabführungen auf ordnungsgemäßen Zustand (z. B. freier Durchgang von Abgasrohren, in allen Teilen steigend verlegt, dicht und mit Rohrschellen fest montiert) zu überprüfen sind. Dichtheitsprüfung und Brennprobe nach Ab schnitt 7.1 sind zu wiederholen. Anlagenteile, die Verschleiß oder Alterung unterliegen, wie z. B. Druckregelgeräte, Schläuche, Absperr- einrichtungen, u.a. sind auf ihre einwandfreie Funktion zu prüfen und ggf. auszuwechseln. Verantwortlich für die Veranlassung der Überprüfung ist der Betreiber. Der Betreiber ist bei der Übergabe des Fahrzeuges auf die Prüfpflicht der Anlage schriftlich hinzuweisen.

7.4 Sachkundige im Sinne dieser Technischen Regeln sind die durch den DVFG anerkannten Sachkundigen, die aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen die Gewähr dafür bieten, dass sie die Prüfung ordnungsgemäß durchführen. Das können auch Gas- und Wasser- Installateure sowie Installateure der Flüssiggasversorgungsunternehmen sein.

7.5 Um die Armaturen nicht zu beschädigen, darf dieser Druck nicht überschritten werden.