Rauchmelder - Sinn und Nutzen
Definition:
Rauch ist ein im Verbrennungsprozess entstehendes Aerosol, welches im allgemeinen Partikel des Brandgutes, verschiedene brennbare, nichtbrennbare und erstickende Gase, sowie Kohlenstoffe beinhaltet.
Die Brandgase führen bereits durch Inhalation von nur
geringer Konzentration bei Mensch und Tier zum Tode.
70% aller Brandopfer
in Deutschland verunglücken nachts im Schlaf, da hier unsere Nase als
Sinnesorgan den schadhaften Rauch nicht wahrnimmt.
Rauchmelder retten Leben
Maximaler Komfort für Ihre Sicherheit
Rauchmelderpflicht
in Bayern
Gesetzliche Grundlage:
Mit Änderungsantrag vom
25.09.2012 wurde durch die Staatsregierung der Gesetzesentwurf zur Einführung
einer gesetzlichen Rauchwarnmelderpflicht vorgestellt.
In der Plenumssitzung des Bayrischen Landtages vom 29.11.2012 wurde dem “Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des „Baukammerngesetzes” zugestimmt.
Die Gesetzesänderung wurde am 11.12.2012 vom Ministerpräsidenten unterzeichnet und am 17.12.2012 im Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23/2012 (S. 633ff) bekanntgeben. Die Gesetzesänderung tritt in Bezug auf Art. 46 BayBO am 1. Januar 2013 in Kraft.
Umsetzung
Einbaupflicht:
- für Neu- und Umbauten 01.01.2013
- für bestehende Wohnungen 31.12.2017
Anbringung:
Mindestens je 1
Rauchmelder ist funktional anzubringen in folgenden Räumen:
- Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen
Unser Service für Ihre Sicherheit
Wir bieten Ihnen folgende Warnmelder:
- Rauchmelder
mit 10 Jahre Langzeitgarantie auf Stromversorgung gemäß vfdb 14/01
- Rauchmelder
für 230V- Netzbetrieb
- Funk-Rauchmelder
- Design-Rauchmelder
- Wärmemelder
für 230V- Netzbetrieb
- CO-Melder
Alle Warnmelder sind unter anderem hergestellt und optimiert für
DIN 14676 und zertifiziert nach VdS, EN14604 / vfdb 14/01
welche Qualität auf höchstem Niveau versprechen